ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD
§1 Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD und Unternehmen.
§2 Dienstleistungen
(1) Unser Unternehmen bietet Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen IT, Hosting-Modelle, Softwareentwicklung, Schulung & Beratung und SAAS-Lösungen.
(2) Geheimhaltungs- und Nichtverbreitungsvereinbarungen können für jedes Projekt individuell getroffen werden.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise für unsere Dienstleistungen werden individuell vereinbart und monatlich nach verbrauchten und vereinbarten Stunden abgerechnet, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§4 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer wird für jedes Projekt individuell vereinbart.
(2) Kündigungsfristen werden individuell vereinbart. (3) Bei fortlaufenden Verträgen wie Support-Dienstleistungen oder ständiger Betreuung gilt der Vertrag als fortlaufend, bis er beendet wird.
§5 Drittanbieter und Unterauftragnehmer Wir arbeiten mit Drittanbietern, insbesondere Anbietern von Cloudservern und externen Entwicklern, zusammen.
§6 Compliance Unser Unternehmen hält die Standard-Compliance-Regeln ein, soweit anwendbar.
§7 Datenschutz und Zugriff auf Kundeninhalte
(1) Unser Unternehmen hält die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein.
(2) Der Zugriff auf Kundeninhalte erfolgt nur durch Mitarbeiter unseres Unternehmens, die im Datenschutz geschult sind.
§8 Steuern und Abgaben Die Handhabung von Steuern und Abgaben erfolgt gemäß den geltenden nationalen, internationalen und EU-Steuergesetzen.
§9 Änderung der AGB (1) Änderungen dieser AGB werden den Kunden per E-Mail mitgeteilt und auf unserer Website veröffentlicht. (2) Die fortgesetzte Nutzung unserer Dienstleistungen nach einer solchen Mitteilung gilt als Akzeptanz der geänderten Bedingungen.
§10 Vertragsstrafen und Sanktionen Vertragsstrafen und Sanktionen werden nur nach individueller Vereinbarung festgelegt.
§11 Geltendes Recht und Gerichtsstand Je nach Vereinbarung gilt zyprisches oder deutsches Recht. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Deutschland.
Zusätzliche Bedingungen und Vereinbarungen
Softwareentwicklung
§1 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD schließt hiermit alle impliziten Gewährleistungen, insbesondere hinsichtlich der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, aus.
(2) Nach Abnahme der Software durch den Auftraggeber übernimmt die Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD keine Haftung für etwaige Fehler oder Mängel, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Etwaige Mängel werden nach Unternehmensgrundsätzen kulant behandelt.
(3) Für Schäden durch Verzögerungen in der Entwicklung oder Lieferung der Software haftet die Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Die Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Softwareentwicklung entstehen.
(5) Die Haftung der Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD ist in jedem Fall auf den jeweiligen Vertragswert beschränkt.
Hostinglösungen
§2 Service-Level-Agreements (SLAs) und Haftung
(1) SLAs können separat vereinbart werden. Standardmäßig gilt SLA 2 mit einer Reaktionszeit innerhalb von 7 Werktagen.
(2) Die Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD haftet nicht für Ausfälle, Fehler oder Störungen, die durch Drittanbieter verursacht werden.
(3) Für Datenverlust oder -verletzung haftet die Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Die Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD haftet nicht für Inhalte oder Aktivitäten von Dritten.
(5) Die Haftung für Ausfälle oder Probleme, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
(6) Wie bei der Softwareentwicklung ist die Haftung der Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD auf den jeweiligen Vertragswert beschränkt.
§3 Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)
(1) Definition Vertrauliche Informationen: Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen und Materialien, die von einer Partei („Offenlegende Partei“) der anderen Partei („Empfangende Partei“) in Verbindung mit dieser Vereinbarung offen gelegt oder übergeben werden, unabhängig von der Form der Offenlegung.
(2) Verpflichtungen: Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als die Erfüllung dieser Vereinbarung zu verwenden.
(3) Ausnahmen: Als nicht vertraulich gelten Informationen, die
(i) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich ist,
(ii) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne auf die vertraulichen Informationen zurückzugreifen, oder
(iii) der empfangenden Partei von einer Drittpartei ohne Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt gemacht wurden.
(4) Rückgabe von Materialien: Bei Beendigung der Vereinbarung oder auf Anfrage der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen und Kopien davon unverzüglich an die offenlegende Partei zurückgeben oder vernichten.
(5) Dauer: Die Verpflichtungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung bestehen für die Dauer von 1 Jahr ab dem Datum der Offenlegung der vertraulichen Informationen.
(6) Haftung: Die Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung kann irreparablen Schaden verursachen, und die offenlegende Partei hat das Recht, alle verfügbaren Rechtsmittel, einschließlich injunktiven Rechtschutzes, in Anspruch zu nehmen.
(7) Individuelle Vereinbarungen: Falls zwischen der Carsten Krumpholz IT - Consulting LTD und dem Kunden eine separate, individuelle Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnet wurde, gilt diese individuelle Vereinbarung vorrangig vor der hier dargelegten allgemeinen Vertraulichkeitsvereinbarung. Im Falle von Widersprüchen zwischen der individuellen Vertraulichkeitsvereinbarung und dieser allgemeinen Vertraulichkeitsvereinbarung gelten die Bedingungen der individuellen Vereinbarung.